Der pfändungsfreie Grundfreibetrag ist der Betrag, der Ihnen trotz Pfändung zusteht. Sie können diesen Betrag auf Antrag erhöhen lassen. Die Rechtsgrundlage dafür steht in der Zivilprozessordnung (ZPO).
Gründe für eine Erhöhung sind beispielsweise:
Damit die Erhöhung des Grundfreibetrages berücksichtigt werden kann, muss hierzu ein Nachweis vorgelegt werden.
Näheres hierzu erfahren Sie hier:
Anerkannt wird dieser Nachweis nur auf dem Vordruck:
„Musterbescheinigung der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) in Absprache mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK)“ –in der jeweils gültigen Fassung.
Bitte beachten Sie, dass nur Originale berücksichtigt werden können
Die Bescheinigung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Sie werden nicht automatischinformiert, wenn die Gültigkeit abläuft.
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